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Zur Verschwörungstheorie des Divine Light Zentrums (DLZ)

 

 

Seit der Verurteilung ihres Gurus Swami Omkarananda und einiger Mitglieder im Jahr 1979 hat sich das Divine Light Zentrum (DLZ) in Winterthur und Bregenz einer doppelten Strategie verschrieben. Zum einen wird um die Rehabilitierung des Gurus gekämpft, zum andern wird die weitere Existenz der Gemeinschaft bestritten und Herausgebern von Lexika zur religiösen Szene mit rechtlichen Schritten gedroht, wenn sie im Zusammenhang mit dem DLZ die Verurteilung des Gurus erwähnen würden. Beide Phänomene gründen offenbar nicht zuletzt in einer Verschwörungstheorie, die die DLZ-Vertreter zur Erklärung der Tatsache, dass das in Sicht der Anhänger beste Projekt der Menschheit in strafrechtlichen Massnahmen versunken ist, entwickelt haben.

Dass Sekten zu Verschwörungstheorien greifen, wenn der Guru fällt, ist eine häufig beobachtbare Tatsache. Dass dabei ein Netzwerk von Verschwörern am Werk gesehen wird, in welchem kaum ein halbwegs prominenter Mensch unberücksichtigt zu bleiben scheint, gehört zum Genre. Dass die Schuldzuweisung eine einseitige ist, wird vom Schwarz-Weiss-Denken der Sekte gefordert: Der Guru ist nur gut, an ihm kann kein Fehl sein. Als Ursache für Probleme kommt nur die böse Umwelt in Frage. Geht es nicht mehr anders, wird die Schuld auf gefallene Anhänger geschoben, die natürlich gegen den ausdrücklichen Willen der Führung gehandelt haben. Nichts kann am Führer hängenbleiben. Das einfache Mitglied wird die These gerne glauben, da sie sein Weltbild rettet. Das Kader, das es besser weiss, übt sich in "double think".

Besondere Nahrung erhält die Verschwörungstheorie des DLZ durch die Tatsache, dass die Rolle der Polizei bei einer der Straftaten, die Omkarananda und den Seinen zur Last gelegt wird, nach wie vor nicht ganz klar ist. Möglicherweise liessen Polizeivertreter im Rahmen der damals äusserst hitzigen Diskussion ums DLZ die Ausführung dieser Straftat zu, obwohl sie zu verhindern gewesen wäre. An dieser Möglichkeit knüpft die Verschwörungstheorie des DLZ nun an, um Omkarananda zu entschulden, indem es die Rolle der Polizei und der Zürcher Politik noch beträchtlich umfänglicher fasst. Die weiteren damaligen Straftaten, die mit Sicherheit keinerlei Polizeieinwirkung zeigten, werden einfach übergangen.

Wie geht es weiter? Möglicherweise wird die angelaufene Untersuchung ergeben, dass die Rolle der Polizei im Zusammenhang mit der Affäre DLZ nicht ganz über jeden Zweifel erhaben war, ja dass übereifrige Beamte möglicherweise die ungeliebte Sekte bewusst in die Falle laufen liessen, die sie sich selbst stellte. Dies wäre offenzulegen und kritisch zu diskutieren. Die Rechtsordnung muss auch für radikale religiöse Gemeinschaften gelten. Die überspannten Erwartungen, die das DLZ mit der diesbezüglichen Untersuchung verbindet, werden sich aber nicht erfüllen, da die Grundlage dieser Erwartungen, das absolute Gut-böse-Schema, nicht stimmt. Die Tatsache, dass jemand bei einem Verbrechen durch Polizeispitzel begleitet wird, macht ihn noch nicht zum Heiligen, und besagt schon gar nichts über andere Verbrechen, die diese Person begeht.

Georg Otto Schmid, 1999


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