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  Antonianer Anton Unternährer
  Uebersicht
  Die Antonianer
1 Anton Unternährer
Anton Untemährer wurde am 5. September 1795 als Sohn eines Pächterehepaars in Schüpfheim im Entlebuch geboren. Er wuchs bei den Eltern und seinen beiden Brüdern auf und hütete im Sommer auf der Alp bei seinem Patenonkel dessen Vieh. In seinem zwölften Lebensjahr, als seine Eltern in eine üble ökonomische Lage gerieten, kam er zu seinem Paten, wo er Lesen und Schreiben lernte. Nach seiner Unterweisung arbeitete er während 13 Jahren bei seinem Paten als Küher. Nun packte ihn die Reiselust und so begab er sich nach Inslingen bei Basel, wo er etwa drei Monate lang bei dem dortigen Freiherrn als Senn diente. Darauf reiste er nach Paris, um bei einem Landsmann die Malerkunst zu erlernen. Da dieser bei seiner Ankunft bereits gestorben war, setzte Unternährer seine Reise aus blosser Neugierde fort und zog nach Calais, wieder zurück nach Paris, von da nach Strassburg, erneut nach Inslingen und kehrte schliesslich nach Schüpfheim zurück. Gesamthaft war er etwas weniger als ein Jahr unterwegs

Nach seiner Heimkehr arbeitete er weitere fünf Jahre als Senn bei seinem Patenonkel und heiratete 1788 Catharina Matter von Schüpfheim, die ihm eine Tochter gebar. In den nachfolgenden Jahren betätigte er sich als Tischmacher, verfertigte Barometer, Thermometer und Stiefel und reiste als Hausierer in der Gegend herum. Er versuchte, in Schüpfheim eine Privatschule zu errichten, doch misslang ihm dieses Unternehmen; angeblich war ein beliebterer Dorflehrer daran schuld. Nach all diesen gescheiterten Versuchen zog er sich mit Frau und Tochter in ein einsames Häuschen oberhalb Schüpfheim zurück, wo er medizinische Bücher las, Alpenkräuter sammelte und dieselbe als wandernder Krämer in den Häusern verkaufte. Während dieser Zeit erwachte in ihm der Wunsch, das "Doktorhandwerk" zu erlernen. Die nötigen Kenntnisse dazu holte er sich während zweier Jahre bei einem Christen Küpfer in Heimisbach/ Schwarzenegg (Kanton Bern). Im März 1799 zog er mit seiner Familie auf die Leimgrube in Ursellen bei Höchstetten und im Jahre1800 nach Amsoldingen bei Thun. Von nun an nannte er sich "Doktor" und gab an, in Luzern die Arztpatente erhalten zu haben.

Gemäss seiner Frau war der Umzug in den Kanton Bern um des Verdienstes willen erfolgt. Katharina Unternährer musste durch Spinnen und Landarbeit mithelfen, den Unterhalt zu verdienen. Unternährer meinte zwar im Nachhinein, "Gott habe ihn ins Bembiet gerufen, um dort seine Lehre zu verbreiten". In Amsoldingen dehnte er sein Tätigkeitsgebiet auf die Ämter Konolfingen, Bern, Schwarzenburg und Thun aus, wo er bald ein beliebter und gesuchter Doktor wurde. Er beschränkte seine Behandlungen nicht nur auf die Menschen, sondern half auch kranken Tieren. Bei seinen Behandlungen spielten seine sympathischen und thaumaturgischen Praktiken die Hauptrolle. Dass er sich jedoch auch mit der Medizin als solcher auseinandergesetzt und sie praktiziert hat, beweisen nebst den zahlreichen Aussagen die medizinischen Bücher und Geräte, die im Inventar und Versteigerungsrodel der Unternährers aufgelistet sind. So finden sich neben drei grossen Kräuterbüchern, sieben Bänden Magie und Zauberbücher auch ein medizinisches Handlexikon, 182 Stück andere medizinische und chirurgische Bücher und medizinische Geräte wie Spritzen, Messer und drei Gebärzangen.

Im April 1799 stand Unternährer als Revolutionär vor dem Helvetischen Kriegsgericht in Bern. Er wurde angeklagt, falsche Gerüchte ausgestreut (die "Urbewegung der Schweiz werde bald folgen" und "in Luzern sei alles auseinander") und die Soldaten am Auszug gehindert zu haben. Er wurde lediglich zu 10 Wochen Haft verurteilt.

Nach Ansicht Unternährers erging an ihn der Ruf zum "Propheten, Richter und Heiland der Welt' bereits im Alter von zwölf Jahren, da habe ihn Gott zum ersten mal "als Sohn" auserlesen. Doch erst am 3. Mai 1792, nach dem Mittagessen, erschien ihm Jesus Christus, der ihm mitteilte, von ihm dazu ausersehen zu sein, die Welt dereinst zu richten. Doch analog der Leidensgeschichte Jesu müsse auch Unternährer, bevor ihm Gott das Gericht übergeben werde, viel leiden. Er werde verworfen, ins Gefängnis und in den Bann getan werden und von der "gottlosen Welt" verlassen und gelästert werden. (Die Umstände und Art seiner Berufung schrieb Unternährer im Gefängnis in Luzern vom Jahre 1805 an nieder).

Nachdem Unternährer 1799 vor dem Kriegsgericht gestanden hatte, beschäftigte er sich plötzlich mit religiösen Dingen und begann, Leute in seinem Haus zu versammeln, mit ihnen aus dem Neuen Testament zu lesen und fromme Lieder zu singen. Diese Aktivitäten basieren mit ziemlicher Sicherheit auf Kontakten Unternährers mit Leuten des Pietismus. Auslöser für die Versammlungen war Unternährers Missfallen über den Gebrauch einiger von den Menschen benützter Andachtsbücher. Um die Menschen von seiner Meinung nach "schädlichen und überflüssigen" Erbauungsbüchem wegzubringen, begann er zu Hause und auf seinen Reisen als Wunderdoktor und Hausierer in den Gegenden von Amsoldingen, Schwarzenburg und Seftigen seine religiösen Ansichten zu verbreiten.

Am 2. August 1802 stand Unternährer zum zweitenmal in Bern vor Gericht, diesmal zusammen mit seiner Frau und einigen seiner Anhänger. Grund war die Verbreitung des Gerüchtes, am 14. Mai 1802, einem Karfreitag, werde Gott die Menschheit richten, der jüngste Tag sei angebrochen und es werde "etwas passieren in der Kirche Christi". Unternährer bestellte seine Leute vor das Berner Münster, wo sie allerdings von der Regierung verhaftet wurden. Unternährer hatte in einem Schreiben den obersten Gerichtshof für dieses grosse Ereignis eingeladen.

Unternährer wurde nicht in erster Linie der Versammlungen und des Auflaufs, sondern seiner staatsgefährlichen Druckschrift wegen, die er in einer Auflage von 5000 Exemplaren hatte drucken lassen und einer Proklamation, verhaftet (1).

Unternährer wurde zu zwei Jahren Arbeitshaus verurteilt und im Dezember 1804 entlassen. Doch bereits sechs Tage später wurde er infolge erneuter sektiererischer Umtriebe in Amsoldingen und aufgrund der Bitten der Gemeindevorgesetzten und Hausväter wieder gefangen genommen und am 13. April 1805 nach Luzern gebracht.

Bis 1811 blieb Unternährer in Luzern eingesperrt. Da er sich aber ruhig verhielt, entliess man ihn nach Schüpfheim, wo er unter Aufsicht gestellt wurde. In dieser Zeit erhielt er viele Besuche von seinen Gläubigen aus dem Kanton Bem, die er einerseits in seiner Lehre unterrichtete, andererseits ihre körperlichen Gebrechen behandelte. Während dieser relativen Freiheit verfasste Unternährer einige seiner Schriften, die im Kanton Bern verbreitet wurden. Die Berner Regierung sah sich darauf gezwungen, die Luzerner Regierung zu bitten, den Unternährer erneut einzusperren. Da dieser im Kanton Luzern aber keine Anhänger hatte und keine Versammlungen abhielt, sah sich die Regierung in Luzern vorerst nicht genötigt, den Unternährer gefangen zu setzen. Erst als Bern einige Verhörsprotokolle schickte, erkannte man auch in Luzern die Gefährlichkeit Unternährers für die Kirche, den Staat und die Gesellschaft, und so wurde er im April 1820 im Turm in Luzern eingesperrt, was ihn aber nicht hinderte, weitere Schriften zu verfassen. Seine Frau, die im Jahre 1805 mit ihrer Tochter nach Schüpfheim als ihrem Heimatort verwiesen worden war, brachte die Schriften ihres Mannes nach draussen und verteilte sie unter seine Nachfolger. Die Bücher kursierten vor allem im Berner Oberland, wo sie von der Regierung bei den häufigen Hausdurchsuchungen konfisziert wurden.

Anton Unternährer, bis zum Schluss seines Lebens an seinen Überzeugungen festhaltend, starb am 29. Juni 1824 in Luzern.

 

Die 24 Schriften Unternährers, die seine Selbstdarstellung und Glaubensgrundsätze enthalten, wurden von Anton Griessen gesammelt und 1917 als 1004 Seiten umfassendes Buch mit dem Titel "Hier ist der Herr" im Druck herausgegeben (2). Der Text ist analog der Bibel in Bücher mit verschiedenen Titeln wie "Tag", "Erfüllung", "Weissagung" etc., diese in Kapitel und numerierte Verse eingeteilt, wobei Unternährer in der für ihn typischen Art und Weise eigene Gedanken mit aus dem Zusammenhang gerissenen Bibelstellen vermengte. Obschon Untemährer stets betonte, dass das Alte Testament überholt, da "Christus dessen Ende sei" und "es abgeschafft habe, weil es schwach und unnütz" war, zog er Stellen zur Untermauerung seiner Glaubensgrundsätze aus dem Alten Testament und den Apokryphen heran.

2 Einige Punkte der Selbstdarstellung Unternährers
2.1 Christus zum andern Mal
Unternährer sah sich als inkarnierten Christus an. War Jesus Christus als Erlöser auf die Welt gekommen, so war Unternährer von Gott dazu ausersehen, die Menschen zu richten (3). Auch seine Anhänger waren überzeugt, dass er der "Christus zum andem Mal" sei, da die Bibel dies klar bezeuge (Mark. 1,1; Offb. 12; Joh. 1,12-14).
2.2 Von Gott zum Richter der Welt erwählt
Unternährers Schriften sind voller Verdammungsurteile über alle die Menschen, die sich weigerten, an ihn zu glauben. Obschon sie zuallererst den Regierungsleuten, Pfarrern, Lehrern und Richtern galten, so war Unternährer letztendlich über alle andern, die ihn ablehnten und hassten, zum Richter gesetzt (Joh. 5, 22,27; 16,8).
2.3 Der Geist der Wahrheit
Unternährer selbst war davon überzeugt, als "Geist der Wahrheit" dazu ausersehen zu sein, die Bibelstellen neu, als abschliessende Wahrheit, so zusammenzusetzen, wie es von Gott her gedacht worden war. Im Neuen Testament seien die zusammengehörenden Verse nicht in der richtigen Reihenfolge enthalten, argumentierte er. In seinen Schriften seien die Verse hingegen so "zusammengezogen", wie es sich gehöre. Dies erleichtere es den Menschen, die Verse in der Bibel zu finden, was mit der Heiligen Schrift allein unmöglich sei, da die Menschen gar nicht über den benötigten Verstand verfügten. Nach Unternährer wiesen seine Schriften sämtlich auf das Neue Testament hin und könnten demnach nicht als lrrlehre bezeichnet werden (2. Joh. 191. Joh. 5,7f).
2.4 Mittler zwischen den Menschen und Gott
Der Geist der Weissagung, der in den Menschen wohnt
Unternährer führte zum Beweis seiner Funktion als Mittler zwischen den Menschen und Gott kabbalistische Beweise an. So sei er Alpha und Omega, weil in Anton ein "A" und ein "O" vorkämen. Er wurde in Schüpfen geboren, weil das "verschüpft" (verworfen) heisse. Er kam in der Mettlen zur Welt, weil er der Mittler zwischen Mensch und Gott sei. "Unternährer" heisse nichts anderes, als dass er auf dieser Erde der "Allernärrischste" sei, weil Gott das Törichte auf dieser Welt erwählt habe. "Der Mittler des neuen Testamentes, Jesus (Unternährer), der in das Fleisch kommen ist und der Geist der Weissagung ist, der auch in euch ist (1. Kor. 1,27a; 1. Joh. 4,2; Offb. 19,10)". Unternährer wohnte durch seinen Geist somit in all seinen Gläubigen.
2.5 Der Eckstein, den die Bauleute verworfen haben
Unternährer führte als Beweis seiner Berufung seine "äusseren Kreuzeszeichen" an. Es handelte sich um eine lahme Schulter, eine eingeschlagene Rippe und eine lahme Hüfte. Der wichtigste Beweis war jedoch eine Abnormität seiner Geschlechtsorgane, er hatte offensichtlich drei Hoden. Der dritte Hoden stand symbolisch für den in der Bibel beschriebenen Eckstein, den die Bauleute verworfen haben (1 .Petr. 2,6; Jes. 53). Für die meisten seiner Anhänger, auch wenn sie sich nicht persönlich davon überzeugen konnten, war diese Anomalie das wichtigste Zeichen seiner einmaligen Erwählung und Göttlichkeit.
2.6 Gott und König
Unternährer sah sich nicht nur als Held, Menschensohn und Herr, sondern auch als Gott und König, den Gott sogar selber anbete (Ps. 145ff.).
2.7 Er ist Mann und Frau zugleich
Einmal habe Christus zu Unternährer gesagt: "Siehe, du mein auserwählter und gewünschter Sohn, du bist auch ein Mann, der da ist eine reine Jungfrau. Darum bist du des Königs Tochter, ganz herrlich und schön inwendig gezieret..." (4) (2. Kor. 11,2).
3 Einige Glaubensgrundsätze
3.1 Gebot der Liebe
Oberstes Gebot Unternährers war das Gebot der Liebe: "Seid fruchtbar und mehret euch" (Genesis 1,28). Dieses Gebot war für ihn in erster Linie pragmatischer Natur, postulierte er doch den freien Geschlechtsverkehr zwischen Glaubensgeschwistern, gleichgültig ob sie verheiratet oder ledig waren. Er begründete dieses Gebot damit, dass Christus des Gesetzes Ende sei und infolgedessen er und seine Gläubigen nicht mehr unter dem Gesetz stünden.
3.2 Sündenfreiheit
Die Antonianer betrachteten sich durch den Versöhnungstod Jesu Christi und Gottes Gnade als sündenfrei (1. Joh. 1,9). Da Unternährer der Geist Gottes, mithin Gott selbst war und in seinen Anhängern wohnte, konnten sie nicht mehr sündigen.
3.3 Abschaffung der Ehe
Unternährer erklärte, der Ehestand sei nach dem Neuen Testament eine göttliche Stiftung, diejenige nach dem Alten Testament jedoch sei eine menschliche Verfügung. Im Alten Testament habe der Mensch die Ehe eingesetzt, im Neuen Testament jedoch Jesus Christus, indem er Mann und Weib zu "eins" gebracht habe. In einer seiner Schriften gab er dies folgendermassen wieder: "Mit Gott sind jetzt nur die ehelich, wo haben Christi Fleisch und Blut. Der Leib und die Frucht (Kinder) ist immer ehelich, Was Gott als Schöpfer machen tut" (5). Die von der weltlichen Obrigkeit eingeführten Ehegesetze galten für Unternährer nicht, da diese Regierung nicht von Gott eingesetzt und von "Christus belebt" seien. Konsequenterweise fand weder für ihn noch für seine Anhänger ein Ehebruch statt.
3.4 Abschaffung der Obrigkeit, Richter, Pfarrer, Lehrer und Schulhäuser
In seiner ersten Publikation, dem "Gerichtsbüchlein", rechnete Unternährer mit den weltlichen Institutionen und ihren Repräsentanten scharf ab. Unternährer nannte sie "Kinder des Teufels, Schlangenbrut, Hurer, Ehebrecher und Götzendiener" etc., da sie alle nicht von Gott eingesetzt seien. Aus dem Mangel göttlicher Legitimauon heraus würden sie von Unternährer gerichtet und "abgetan" werden. Er räumte zwar ein, der Regierung wohl dem Fleische, nicht aber dem Geiste nach untertan zu sein.
3.5 Verwerfung des Predigtamtes
Desgleichen gingen die Prediger dem "gerechten Gericht" entgegen. Denn die Priester waren "die Leiter des Volkes und sind Verführer und die sich von ihnen leiten lassen, sind verloren und fallen mit ihnen in die Grube" (6). Und Unternährer war von Gott gesandt worden, die Verlorenen vor ihrem Untergang zu retten.
3.6 Abschaffung des Gottesdienstes und Verwerfung des Abendmahls
Gottesdienst und Abendmahl sollten abgeschafft werden, weil sie von Menschen geschaffene "äusserliche und unnütze Zeremonien" seien. Der Gottesdienst stehe unter dem Gesetz und sei deshalb zu verwerfen. Gott wohne nicht in einem mit Menschenhänden gemachten Tempel, sondern im Herzen (Jes. 66,12). Hinsichtlich des Abendmahls verlangte Unternährer, man müsse dies im Herzen und nicht in der Kirche halten (0ff. 3,20) (7).

Unternährer führte eine neue Art von Gottesdienst ein, der in der Vereinigung von Mann und Frau liege und der "einzig wahre und vernünftige Gottesdienst" sei (8). In den Zusammenkünften der Antonianer kam es in der Tat immer wieder vor, dass Männer mit Glaubensschwestern geschlechtlichen Umgang hatten, was erwiesenermassen zu inzestuösen Beziehungen und vor allem zu etlichen unehelichen Geburten führte.

3.7 Endzeiterwartung und Jüngstes Gericht
Eine ganze Reihe Antonianer lebten in der Erwartung des nahen Weltunterganges und veräusserten aus diesem Grund ihre sämtliche Habe und bestellten ihren Garten nicht mehr. Diese Erwartung stützte sich auf eine Prophezeiung Unternährers, der auf den 8. August 1822, nach seiner ungefähr 20 Jahre dauernden Gefangenschaft und Leidenszeit für die Menschen, eine "Weltveränderung"' das "jüngste Gericht" versprochen hatte. Er werde als Herr, der auf dem Stuhle sitze, die Macht haben, das Buch mit den sieben Siegeln aufzutun. Er werde die Macht der Richter aufheben und die Ungläubigen allesamt vernichten. Seine Auserwählten würden ihm helfen, die Menschen innerhalb von sechs Wochen auszurotten. Die Menschen würden vor Angst und Schrecken halb oder ganz nackt herumgetrieben werden. Er aber und seine Nachfolger würden gleich darauf "verjüngt und in Hülle und Fülle in unaussprechlicher Seligkeit" die Erde
4 Anzahl und geographische Verbreitung der Antonianer
Eine exakte Angabe über die Anzahl Antonianer zu machen ist meines Erachtens nicht möglich, da nicht alle Personen, die dieser Gemeinschaft zugerechnet wurden, tatsächlich dazugehörten, da vor allem die Geistlichkeit sehr rasch eine Person den Antonianern zuordnete, wenn sie sich nicht kirchen- und gesellschaftskonform benahm. Zudem ist es anhand der Akten unmöglich, eine genaue Anzahl zu berechnen, da es vermutlich Antonianer gegeben hat, die der Regierung unbekannt gewesen waren und die infolgedessen in den Dossiers nicht erscheinen.

G. Finsler war der erste, der, gestützt auf die Volkszählung von 1850, eine präzise Angabe machte, die allerdings nur für den Kanton Zürich Gültigkeit hatte. Seiner Meinung nach wohnten im Kanton Zürich im Jahre 1844 93 Mitglieder, die Anzahl sei aber rückläufig.

Aufgrund der Akten lässt sich sagen, dass sich die meisten Anhänger im Kanton Bem fanden (im Zeitraum bis 1830 in den Ämtern Thun, Schwarzenburg, Seftigen: ca. 100; Amt Interlaken: ca. 50; Oberamt Bern: ca. 300). G. Joss schätzte, dass sich im Jahre 1881 im Kanton Bern noch etwa 80 bis 100 Antonianer aufhielten. Nebst den obengenannten Ämtern und Kantonen breitete sich die Lehre Unternährers auch im Kanton Aargau aus.

Erwiesenermassen ging die Anhängerschaft Unternährers nach 1830 zurück, doch wurde noch 1922 in der Stadt Zürich vor der Gemeinschaft gewarnt und 1948 ein Übertritt zur Antonianergemeinde gemeldet. Laut Rorschach seien die Schriften Unternährers in den zwanziger Jahren dieses Jahrhunderts auch in den USA gelesen worden. Im Kanton Bern lesen auch noch Ende des 20. Jahrhunderts einige Familien die Schriften Unternährers.

5 Ausbreitung der Lehre Unternährers, Bildungsstand, wirtschaftliche und soziale Stellung der Antonianer
Die Lehre wurde von Unternährer auf seinen Arbeitsgängen als Arzt und Hausierer verbreitet. Eltern gaben sie an ihre Kinder weiter, Landarbeiter und Störarbeiterlnnen erzählten davon an ihren jeweiligen Arbeitsorten. Gleichermassen wurden die gedruckten Schriften und die handschriftlichen Kopien davon verteilt, die allerdings nur an vertrauenswürdige Personen und ganz im Geheimen weitergegeben wurden, aus Angst vor Verrat und nachfolgender Verfolgung. Alle Schriften, deren die Regierung habhaft werden konnte, wurden konfisziert.

Die meisten Anhänger Unternährers gehörten der unteren Volksschicht an und waren ungebildete Leute. Die wenigsten konnten schreiben und nur mit Mühe Gedrucktes, geschweige denn Handschriftliches lesen. Unternährer hat sich bewusst nie an gebildete Leute gewandt. Seine Schriften verfasste er um das "dumme, ungebildete Volk" aufzuklären und sie auf das Neue Testament hin zu weisen.

Nebst den zahlreichen Taglöhnern, Handwerkern, Hausangestellten, Landarbeitern und vereinzelten Schulmeistern glaubten auch reiche, angesehene Bauern, die Ehrenämter wie Vormund, Gerichtssäss und Chorrichter innehatten, an Unternährer, mithin Leute, die der oberen Gesellschaftsschicht angehörten. Die Mehrzahl der Antonianer jedoch war arm bis sehr arm - viele Antonianer standen sie unter Vormundschaft. Um einer drohenden Armengenössigkeit vorzubeugen wurden Familienväter oft vorzeitig aus der Haft entlassen, damit sie selber den Unterhalt für ihre Familien verdienen konnten. Reiche Anhänger hatten für die Prozesskosten und ihren Gefängnisaufenthalt selber aufzukommen, die Armen fielen entweder der Gemeinde oder dem Staat zur Last.

6 Anklagepunkte
6.1 Besitz, Verteilung und Verbreitung der Lehre und Schriften Anton Unternährers
Besitz und Verbreitung der Schriften Unternährers war einer der Hauptanklagepunkte. Die Schriften galten als "gotteslästerlich", "der Heiligen Schrift widersprechend" und "alles Heilige verspottend. Sie gefährdeten nicht nur die Kirche und die Religion, sondern sie würden ein die Gesellschaft, Moral, Sitte und Ordnung zerstörendes Potential in sich bergen und riefen zur öffentlichen Ruhestörung auf. Sie unterstanden demzufolge der Zensurbehörde, die verpflichtet war, alle Schriften, die sich gegen Religion, Sittlichkeit, Verfassung und fremde Regierungen wandten, zu vernichten.
6.2 Besuchen und Halten verbotener Versammlungen
Nach den damaligen Landesgesetzen waren alle Versammlungen, welche Irrlehren verbreiteten, verboten. Nur den Geistlichen stand das Recht zu zu predigen, zu lehren und kirchliche Handlungen vorzunehmen. Die Versammlungen stellten einerseits eine Konkurrenz zum öffentlichen Gottesdienst dar, andererseits galt es, sie infolge der vorfallenden sexuellen Vermischungen zu unterbinden. Um der Verfolgung zu entgehen, fingen die Antonianer an, ihre Versammlungen an geheimen Orten und an verschiedenen Stätten zu halten, was ihre Aufspürung in der Tat erschwerte. Die Antonianer wurden mit Vorliebe während den Versammlungen, mitten in der Nacht oder in den frühen Morgenstunden gefangengenommen, um zu verhindern, dass einige fliehen konnten.
6.3 Verwerfung von Abendmahl und Taufe
Wie bereits erwähnt, besuchten die Antonianer das Abendmahl nicht mehr, da es eine "unnütze, menschliche Zeremonie" sei. Problematisch wurde die Angelegenheit dann, wenn Eltern ihre Kinder frühzeitig der Unterweisung entzogen und diese infolgedessen keinen Admissionsschein erhielten, den der bernische Staatsbürger benötigte, um heiraten zu können. Diese Gegebenheit war mit ein Grund, wieso die Geistlichen auf eine ordnungsgemässe Konfirmation der Jugendlichen drängten.

Gleichermassen verwarfen die Antonianer die Kindertaufe. Sie vertraten die Ansicht, die "Kinder würden bereits im Mutterleibe" getauft. Die Taufe war von weittragender Bedeutung, weil nur durch sie das Neugeborene in den geistlich-weltlichen Stand der Gemeinde und des Staates aufgenommen wurde. Nur indem jemand in den Taufrodel eingeschrieben war, war es ihm erlaubt zu heiraten und wurde er bestattet. Nur durch die Taufe erhielt ein Mensch das Bürgerrecht mit all seinen Rechten und Pflichten. Erst ab 1874 wurde die Taufe zu einem rein kirchlichen Akt ohne bürgerliche Folgen erklärt.

6.4 Entziehung der Kinder von Schule und Unterweisung
Einige Antonianer schickten ihre Kinder nicht zur Schule und in die Unterweisung, weil sie von Gott selber gelehrt würden, dazu also keine Pfarrer bräuchten (Matth. 11,29). Zudem sollten die Kinder nur aus dem Neuen Testament und nicht aus den gesetzlich vorgeschriebenen Lehrbüchern, wie zum Beispiel dem Heidelberger Katechismus, der ein "Lügenbuch" sei, lesen lernen. Wie oben dargelegt, hatte das Fehlen eines Abendmahlscheines rechtliche Folgen für eine Eheschliessung.
6.5 Gemeinschaft der Güter
Den Antonianern wurde immer wieder kommunistisches Gedankengut und dessen Ausübung vorgeworfen, obschon sie die "Gütergemeinschaft" überhaupt nicht ausübten, weil sie gar nicht wussten, worum es dabei ging. Hingegen praktizierten sie vor allem in diesem Jahrhundert die gegenseitige Fürsorge. Hinter den Vorbehalten der Regierung gegenüber der Gütergemeinschaft stand deren Angst vor Verarmung der Leute und einer daraus resultierenden Armengenössigkeit. Vereinzelt kam es vor, dass sich Antonianer von ihren Glaubensgeschwistern unterstützen liessen. Sie hatten mit Arbeiten aufgehört, weil sie sich "zu geistiger Arbeit" berufen fühlten.
6.6 Militärdienstveiweigerung
Dieser Anklagepunkt wurde erst seit dem Ersten Weltkrieg relevant. Ein junger Bauer von Luzern widersetzte sich dem Ausrückungsbefehl. Ihre Weigerung Waffen zu tragen begründeten die Antonianer damit, dass dies die "wahrhaften Gotteskinder untereinander nicht nötig hätten". Sie seien alles "Brüdern und Schwestern, die sich liebten und sich nichts Böses antun würden".
7 Bekämpfungsmassnahmen und vollzogene Strafen
Amtmänner und Pfarrer wurden von der Regierung angehalten, verdächtige Personen beobachten und bespitzeln zu lassen und gegebenenfalls Bericht zu erstatten, damit eingegriffen werden konnte. Zu dieser Beobachtung gehörten ebenfalls Hausbesuche seitens der Pfarrer von potentiellen und aus den Anstalten und Zuchthäusern entlassenen Antonianern, um sie in der "wahren Lehre" zu unterrichten.

Entdeckte oder mutmassliche Antonianer wurden zur Ermahnung und Verwarnung vor das Chorgericht zitiert, wo sie versprechen mussten, die Lehre nicht mehr zu verbreiten, keine Versammlungen mehr zu besuchen oder nicht den Platzgeber für ihre Treffen zu spielen.

Je nachdem wie hartnäckig ein Antonianer an seiner Überzeugung festhielt, wurden Massnahmen ergriffen wie Entziehung der Ehrenämter, Bevogtung (Bevormundung), genaue Aufsicht durch die Gemeindevorgesetzten, Gemeindeeingrenzung und Geldbussen.

Ökonomische Strafen wurden mit Erfolg verhängt. So wurden Störarbeiter und Handwerker gezwungen, ihre Arbeiten auf Gemeindeboden auszuüben, was zum Teil drastische ökonomische Konsequenzen nach sich zog. Lehrmeister durften keine Lehrlinge mehr ausbilden und Hausierern wurden ihre Patente entzogen. Durch die Gemeindeeingrenzung wurde es den Leuten verunmöglicht, auf die Wochenmärkte zu gehen, was sie in ihren elementarsten Bedürfnissen empfindlich traf, konnten sie so doch weder kaufen noch verkaufen.

7.1 Internierung in verschiedene Anstalten
Unmittelbar nach der Verhaftung wurden die Antonianer in die Gefängnisse gebracht, wo sie vorzugsweise in Einzelzellen einquartiert wurden, um einerseits Gespräche mit Glaubensgeschwistern verhindern und andererseits dem Weitersagen ihrer Glaubensgrundsätze vorzubeugen zu können. Besonders missionarisch tätigen Anhängern Unternährers wurde verboten, mit ihren Mitgefangenen während des Essens, des Gottesdienstes und der Arbeit zu sprechen. Grossen Wert wurde auf die Belehrung der Gefangenen durch Geistliche gelegt. Bei einigen Antonianern zeitigten die Haftbedingungen, unterstützt durch magere Kost, eine im Sinne der Obrigkeit positive Wirkung, das heisst, sie versprachen im Falle einer Freilassung, keine Versammlungen, dafür aber den Gottesdienst zu besuchen und das Abendmahl wieder zu geniessen, die Lehre nicht zu verbreiten, die Gemeinde nicht zu verlassen, sich den Anordnungen der Behörden zu unterziehen und sich ruhig zu verhalten.

Die Höhe der Zuchthausstrafe richtete sich nach den missionarischen Aktivitäten und der Renitenz der Antonianer. Sie konnte von wenigen Tagen Arrest bei Wasser und Brot bis zu mehreren Jahren Zuchthaus reichen. Konnte die Haftstrafe wegen der Schwere des Vergehens aus Sicht des Richters nicht in eine Gemeindeeingrenzung umgewandelt werden, wurden die Anhänger Unternährers vom Zuchthaus ins Arbeitshaus verlegt, wo sie bei inneren und äusseren Arbeiten eingesetzt wurden. Galt es im Innern Arbeiten wie Spinnen, Weben, Nähen, Stricken und Schustern zu verrichten, so wurden die Sträflinge ausserhalb der Anstalt unter anderem im Strassen-, Brücken- und Häuserbau eingesetzt. Benahm sich ein Gefangener gesittet und arbeitete er fleissig, so konnte er mit seiner frühzeitigen Entlassung rechnen.

Als besonders schlimm und entehrend galt die Einlieferung in ein Toll- oder Narrenhaus. Diese Strafe wurde vor allem über die Anführer der Antonianer verhängt. Die Regierung erhoffte sich davon eine abschreckende Wirkung für die andern Mitglieder der Gemeinschaft und eine nachhaltige positive Auswirkung für die Betroffenen.

7.2 Körperliche Züchtigung
Ein übliches und probates Mittel stellten Prügel dar. Frauen wurden normalerweise durch Frauen geschlagen. Konnten sie eine Schwangerschaft nachweisen, so blieb die Strafe aus. Schläge wurden zum Beispiel während eines Verhörs verabreicht, wenn ein Delinquent die Antwort verweigerte und/oder eine falsche, unziemliche oder widersprüchliche Aussage machte. Kurze Arrest- oder Verbannungsstrafen waren in der Regel von einer Prügelstrafe begleitet. Mit Schlägen bestraft wurde ebenfalls die Übertretung der Verbannung, also die unerlaubte Rückkehr entweder in die Eidgenossenschaft oder in den Kanton Bern.
7.3 Verbannung und Abschieben in die Heimatgemeinde
Antonianer, die nicht Bürger des Wohnortes waren, wo sie wegen ihrer Umtriebe verhaftet worden waren, wurden in ihre Heimatgemeinde abgeschoben. Diese hatte nun die Aufgabe, für die Vertriebenen zu sorgen und sie zu kontrollieren, vorausgesetzt, es fanden sich keine Verwandten, die in der Lage waren, die Leute zu beaufsichtigen und für ihre materiellen Bedürfnisse aufzukommen.

Eine Verbannung aus dem Kanton Bern oder der Eidgenossenschaft konnte bis zu zehn Jahre, unbestimmt oder sogar lebenslänglich dauern und hatte den Entzug des Heimat- und Taufscheines zur Folge, was Heimatlosigkeit mit all ihren drastischen Auswirkungen nach sich ziehen konnte. Eine Übertretung der Verbannung zog schwere Strafen nach sich. Zurückkehren durfte nur, wer ein Zeugnis über seine Besserung vorlegen konnte.

7.4 Fremde Kriegsdienste und Auswanderung
Selten wurden wehrfähige Männer in fremde Kriegsdienste nach Frankreich, Neapel und Holland geschickt. Oft konnten sie allerdings zwischen Verbannung und fremden Kriegsdiensten auswählen. Die Höhe der Dienstdauer betrug in der Regel vier bis zehn Jahre. Zurückkehren durfte nur, wer körperliche Gebrechen oder ein positives Zeugnis des Regimenthauptmannes über seine Bekehrung vorweisen konnte.

Die Auswanderung wurde Einzelpersonen, Ehepaaren und Familien vorgeschlagen. Auswanderungsländer waren Frankreich, Russland und die USA. Im behandelten Zeitraum fanden allerdings keine Auswanderungen statt. Die Verbreitung der Schriften Unternährers in den zwanziger Jahren dieses Jahrhunderts könnte aber sehr wohl auf Auswanderungen einiger Antonianer zurückzuführen sein.

7.5 Entziehung der Kinder
Eine nicht geringe Sorge bereiteten der Regierung die unmündigen Kinder der Antonianer. Um zu verhindern, dass diese in der Lehre unterrichtet und in Versammlungen mitgenommen wurden, verfügten die Behörden die Wegnahme der Kinder besonders aktiver Antonianer, um sie bei Leuten ihres Vertrauens unterzubringen. Desgleichen wurde darauf geachtet, dass Antonianer keine Verdingkinder und alte Leute bei sich aufnahmen, Kinder von vermögenden Eltern wurden auf deren Kosten untergebracht, die andern fielen der Gemeinde zur Last.
8 Ausblick
Bei einigen Antonianern zeitigten die strengen Massnahmen der Obrigkeit einen gewissen Erfolg, das heisst, sie kehrten zur Kirche zurück und distanzierten sich öffentlich von der Lehre Unternährers. Andere verhielten sich während den Haftstrafen ruhig und gaben vor, den Belehrungen der Geistlichkeit Gehör geschenkt zu haben, innerlich hatte jedoch kein Gesinnungswandel im Sinne der Kirche stattgefunden, was die nachfolgenden Aufzeichnungen beweisen.

Im März 1831 wurden zunächst Bendicht Schori aus der Grabenmühle von Üttligen und seine Schwester begnadigt. Die restlichen gefangenen Antonianer wurden im Laufe der Zeit ebenfalls freigelassen. Vermutlich hingen die doch sehr überraschend erfolgten Begnadigungen mit dem Wechsel der Regierung im Kanton Bern zusammen, In der Folgezeit versammelten sich die Antonianer in den verschiedenen Regionen des Kantons Bern zu erneuten Versammlungen. Bendicht Schori zog ins Berner Oberland und scharte dort seine Anhänger um sich. Wie lange er sich dort aufhielt, entzieht sich leider meiner Kenntnis.

Im Jahre 1840 wurden erneut vier Antonianer von Gsteig gefangengesetzt. Ihr Anführer, Christian Michel, hatte es sich zur Aufgabe gemacht, die an Anton Unternährer Gläubigen zu stärken, die Gemeinschaft zu festigen und ihre offensichtliche Sinneslust zu vergeistigen.

Das kleine abgelegene Häuschen Anton Unternährers wurde im Oktober 1840 von Angehörigen des Kantons Zürich für eine ansehnliche Summe gekauft und bis Ende Januar 1841 bewohnt.

Die letzte offizielle Angabe, dass es noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts Angehörige der Antonianer gegeben hat, findet sich in einem Artikel des "Vaterlandes" vom Dezember 1929. Verschiedene Familien, die im Begriff waren, auf dem Stollberg im Kanton Luzern ein Quartier für die Mitglieder der "Christlichen Gemeinschaft Friedensburg", wie sie sich nannten, aufzubauen, verteidigten sich am 30.12.1929 im "Arbeiterblatt" gegenüber einem Zeitungsartikel, der im "Vaterland" vom 7.12.1929 erschienen waren. Darin vermerkten sie, dass es beinahe in allen Schweizer Kantonen Angehörige der "sogenannten Antonianer" gebe.

Wie bereits erwähnt, lesen auch noch Ende des 20. Jahrhunderts Menschen die Schriften von Anton Unternährer, auch wenn man nicht mehr von einem geschlossenen Verband reden kann.

9 Anmerkungen
1 Der Titel lautet: "Gott der Ewige und allein gewaltige König ist ein verzehrendes Feuer und das Feuer füllt von Gott aus dem Himmel und verzehret seine Feinde". Die Feinde sind: Richter, Schule, Pfarrer, die gesamte Obrigkeit und die Schuldbetreibungen. Die Proklamation trägt die Überschrift: "Freiheit in Christo, Gleichheit in Gott und Liebe zu allen Menschen".

2 Hier ist der Herr. Das vollkommene Testament der heiligen Schrift. Die wahre Wiederkunft Christi. Aufgeschlossen und geoffenbaret durch den Geist der Wahrheit. Die Wiederkunft Jesus Christus, der Tröster, Versöhner und Richter der ganzen Welt. Gesammelt von Anton Griessen. Bümpliz, 1917.

3 Auch Bendicht Schon von Wohlen (um 1830) sah sich als inkarnierten Christus an. Währenddem er nie behauptet hatte, dass der Geist des Anton Unternährer nach dessen Tod in ihn gefahren sei, waren seine Anhänger aus dem Berner Oberland hingegen fest davon überzeugt und bezeichneten ihn als "dritten Heiland".

4 Hier ist der Herr. Tag. Kapitel 18, Verse 1f. S. 477f.

5 Hier ist der Herr. Erste Blume. Kapitel 7, Vers 4. S. 55. Erfüllung, Kapitel 16, Verse 9 und 14.

6 Hier ist der Herr. Erfüllung. Kapitel 9, Vers 13. S. 376.

7 Bendicht Schon aus der Grabenmühle von Üttligen (bei Wohlen) war hinsichtlich des Abendmahls folgender Meinung: Da er sich ebenfalls als Sohn Gottes betrachtete, hielt er mit den Frauen, mit denen er Geschlechtsverkehr hatte, Abendmahl. Durch den fleischlichen Umgang mit ihm hätten sie sein Blut und sein Fleisch" genossen.

8 Hier ist der Herr. Tag. Kapitel 29, Vers 20. S. 491.

10 Literatur und Archivalien
siehe das separate File: Literaturhinweise und Archivalien zu den Antonianern
Susanne Müller, 1999
Letzte Aenderung 1999, © sm 1999, Infostelle 2000
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