Indigenes Volk Germaniten

Das Indigene Volk Germaniten, auch Indigenes Volk der Germaniten genannt, beansprucht als Nachkommen historischer germanischer Völker ein indigenes Volk zu sein, ein Urvolk im Sinne der UN-Deklaration über die Rechte indigener Völker aus dem Jahr 2007.

Mit dem deutschen Pseudo-Staat Germanitien, dessen Angehörige sich ebenfalls Germaniten nennen, ist das Indigene Volk Germaniten nicht identisch.

Das Indigene Volk Germaniten wurde im Jahr 2010 im Raum Ulm begründet. Später wechselte die Zentrale nach Bochum.

Im Jahr 2023 dehnte sich das Indigene Volk Germaniten nach Norddeutschland aus.

In der Schweiz finden sich einzelne Mitglieder.

Das Indigene Volk Germaniten führt sich selbst zurück auf eine im einzelnen wechselnd angeführte Zahl historischer germanischer Völker, genannt werden etwa die Alemannen, Burgunder, Franken, Friesen, Goten und Sueben.

Das Indigene Volk Germaniten beansprucht den Schutz, den UN-Übereinkommen indigenen Völkern gewähren. Die heute bestehenden Staaten werden in ihrer Existenz und Legitimität anerkannt, ihre Berechtigung, auf Angehörige des Indigenen Volks Germaniten einzuwirken, wird aber fallweise zurückgewiesen.

Damit unterscheidet sich das Indigene Volk Germaniten in seiner Argumentation deutlich von anderen Staatsverweigernden, welche den Staaten ihre Legitimation aberkennen, weil sie angeblich auf vatikanischem Recht beruhten, weil bei ihrer Gründung nicht alle zugehörigen Territorien einverstanden gewesen seien, oder weil sie sich inzwischen zu Firmen umgewandelt hätten.

Inhaltlich bezieht sich das Indigene Volk Germaniten auf neugermanische Vorstellungen des ausgehenden 19. Jahrhunderts, etwa auf die sog. «Od-Kraft», welche die «Lebenskraft des wahren Seins» darstelle. Die Runen werden geschätzt nicht nur als Schriftzeichen, sondern auch als Symbole für «kulturtypische Begriffe».

Angehörige des Indigenen Volks Germanitien sind in der Vergangenheit aufgefallen mit Staatsverweigerungs-artigem Verhalten den Behörden gegenüber.

Runenmagie und Od-Kraft-Techniken sollen dazu befähigen, «Konflikte, Traumata und viele andere energetische Blockierungen zu erkennen, anzunehmen und auf Basis von Herzensarbeit aufzulösen».

Der Telegram-Kanal des Indigenen Volks Germaniten umfasst zurzeit gut 50 Abonnierte.

In der Schweiz zählen sich einzelne Personen aus dem Umfeld der Staatsverweigerungs-Szene zum Indigenen Volk Germaniten.

Im Jahr 2017 stellte das deutsche Bundesverwaltungsgericht fest: «Das Indigene Volk Germaniten ist kein Volk»:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverwg-stellt-klar-keine-anerkennung-indigenes-volk-germaniten-rechtsverweigerer/

2023 wies das Schweizer Bundesgericht eine Beschwerde eines Angehörigen des Indigenen Volks Germaniten im Kanton Thurgau ab, der gegen eine Pfändung vorging, mit der Begründung, als Indigener unterstehe er nicht dem «zivilen Rechtskreis der Schweizerischen Eidgenossenschaft». Dies sah das Bundesgericht anders. Im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht gelte das Territorialitätsprinzip. Wer in der Schweiz wohne, werde hier auch betrieben, egal welcher Nationalität er sei:
https://www.thurgauerzeitung.ch/ostschweiz/kanton-thurgau/justiz-thurgauer-reichsbuerger-sieht-sich-als-indigener-des-volks-der-germaniten-bundesgericht-schmettert-beschwerde-gegen-pfaendung-ab-ld.2439730

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