Malteser

andere Namen: „Souveräner Malteser Ritterorden“, oder «Souveräner Ritter- und Hospitalorden vom Hl. Johannes zu Jerusalem von Rhodos und von Malta»

Der souveräne Malteserorden ist ein religiöser Laienorden der katholischen Kirche und ist seit 1113 völkerrechtlich souverän und unterhält diplomatische Beziehungen zu über 100 Staaten. Der Orden versteht sich als neutral, unparteiisch und apostolisch. Er wurde im 11. Jahrhundert in Jerusalem gegründet und kümmerte sich in der Entstehungszeit und bis zu den Kreuzzügen um die Behandlung von Kranken und Verletzten. In den Kreuzzügen schlossen sich christliche Ritter der Bruderschaft an, wobei ab 1137 auch militärische Aufgaben übernommen wurden und der Orden damit von einer Spitalbruderschaft zu einem geistlichen Ritterorden wurden. Dabei stand der Kampf für den christlichen Glauben und die Krankenpflege im Zentrum. Der Orden breitete sich vom 12. Jahrhundert an in ganz Europa aus. Er verlagerte seinen Hauptsitz von Jerusalem nach Zypern und von dort nach Rhodos und schliesslich nach Malta und hiess ab da Malteserorden. Durch die Reformation teilte sich der Orden in den evangelischen Johanniterorden und den katholischen Malteserorden. Seit 1180 ist der Malteserorden auch in der Schweiz vertreten. Seit dem späten 12. Jahrhundert entstanden in der Schweiz zwanzig Kommenden (Niederlassungen), wobei durch Glaubensspaltung und Säkularisierung zahlreiche Kommenden aufgehoben wurden (letzte 1825 in Freiburg). Erst durch Gründung der Schweizerischen Assoziation 1960 wurde der Orden wiederbelebt. Heute teilt sich der Malteserorden in die deutsch-, französisch- und italienischsprachige Schweiz. Seit 1834 befindet sich der Regierungssitz des Malteserordens in Rom.

Die Malteser bekennen sich zum katholischen Glauben und dem Dienst am Nächsten.

Das Motto des Ordens: „Tuitio Fidei et Obsequium Pauperum” besagt, dass sie Glauben leben, verkünden und verteidigen und den Armen und Kranken dienen. Das alles wird durch die humanitären/medizinischen Projekte und die soziale Nothilfe in 120 Ländern zur Realität, wo Mitglieder und ehrenamtliche Helfer armen, kranken und betagten Menschen beistehen. Etwa 600 Personen leisten in Spitälern, Kliniken und Altersheimen Einsätze. Die Helvetische Assoziation des Malteser Ordens umfasst den Malteser Hospitaldienst Schweiz (MHDS), ein karikatives Hilfswerk, welches 1974 gegründet wurde und Benachteiligte, Kranke und Beeinträchtigte begleitet und unterstützt. Der Hospitaldienst ist in 14 Sektionen aufgeteilt.

Die Malteser sammeln zudem seit 1994 als Sektion des Hospitaldienstes und seit 2013 als Stiftung Hilfe und Beistand («Aude et Assistance») Hilfsgüter und organisiert Transporte in bedürftige Länder.

Weltweit zählt der katholische Orden etwa 13500 Mitglieder, 80000 freiwillige Helfer und 25000 Fachleute. Die Helvetische Assoziation des Souveränen Malteser Ritterordens soll etwa 230 Mitglieder (Ritter und Damen) haben. Dazu kommen 1000 Freiwillige, welche auch ohne Mitgliedschaft zur Ordensfamilie gezählt werden.

Der Orden ist eine unabhängige und souveräne Körperschaft und ist in seiner Regierung mit dem Aufbau von Staatsregierungen vergleichbar, jedoch dem Vatikan unterstellt. Der Orden ist eine souveräne, humanitäre Institution, welche sich in Gebieten der humanitären Nothilfe engagiert. Neben seinen diplomatischen Missionen strebt der Orden auch Kooperationsabkommen mit anderen Staaten im Bereich Gesundheitswesen und humanitäre Hilfe an. Die oberste Ordensautorität hat der Grossmeister inne, welcher als Fürst und religiöses Oberhaupt regiert und vom Souveränen Rat unterstützt wird. Der Souveräne Rat besteht aus dem Grosskommandeur, dem Grosskanzler, dem Grosshospitalier, dem Rezeptor des gemeinsamen Schatzes und sechs weiteren Mitgliedern, welche vom Generalkapitel gewählt wird.

Das Regierungssystem beruht auf drei Säulen: der Grossmeister, dem Souveräne Rat und dem Generalkapitel als Gesetzgebende Gewalt, der Souveräne Rat als Exekutive und die Ordensgerichte als Judikative.

Früher mussten die Mitglieder des Ordens dem Adel angehören, wobei sie heute ethisch untadelig sein müssen. Gemäss der Verfassung sind die Mitglieder des Malteserordens in drei Stände aufgeteilt (Professe genannt).

Der erste Stand bilden die Justizritter („Professe“), welche das Gelübde der Armut, Keuschheit und des Gehorsams abgelegt haben und damit als Religiöse gelten, ohne aber zu einem Leben im Kloster verpflichtet zu sein.

Der zweite Stand machen Personen aus, die sich durch ihr Gelübde zum Gehorsam und zu einer christlichen Lebensführung verpflichten und sich wiederum in drei Kategorien teilen: – Ehren- und Devotions-Ritter und -Damen in Oboedienz, Gratial- und Devotions-Ritter und Damen in Oboedienz, sowie Magistral-Ritter und -Damen in Oboedienz

Die Mitglieder des dritten Standes haben weder ein Ordensgelübde noch Promesse abgelegt, leben aber nach den Regeln des Ordens. Sie gliedern sich in sechs Kategorien: Ehren- und Devotions-Ritter und –Damen, Ehren-Konventualkapläne, Gratial- und Devotions-Ritter und -Damen, Magistralkapläne, Magistral-Ritter und -Damen, Devotions-Donaten und -Donatinnen.

Generalsekretariat des Souveränen Malteserorden Schweiz

Kommende, Postfach

6260 Reiden

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