Augustiner-Chorherren (CRSA / CanReg)

Canonici regulares Sancti Augustini

Der Ordensvater der Augustiner-Chorherren ist der heilige Augustinus (354-430), einer der vier lateinischen Kirchenlehrer der Spätantike. Augustinus war nach seiner Bekehrung zum Christentum von 395-430 Bischof von Hippo Regius (Algerien). Er sah das gemeinschaftliche Zusammenleben als wichtig an für eine gute seelsorgerische und prriesterliche Arbeit. Er lebte selbst in seinem Kloster und verfasste 395/396 seine Klosterregeln. Die sog. Augustinerregel vermittelt die Prinzipien eines religiösen Lebens in einer Gemeinschaft und wurde auch von anderen Ordensgründern als Grundlage verwendet.

Der Orden wie er heute organisiert ist, entstand im 11./12. Jahrhundert und erlebte eine weitere Blütezeit im 14. Jahrhundert.

Das Zentrum des Zusammenlebens bildet die gemeinsame Gottsuche und das gemeinsame Gotteslob. Die Mitglieder sollen in der Gemeinschaft Kraft schöpfen für ihre sozialen Aufgaben. Mit ihrem Gelübde verzichten die Augustiner-Chorherren auf persönlichen Eigentum und verpflichten sich zu Gehorsamkeit und Ehelosigkeit.

Die Augustiner-Chorherren sind keine Mönche, sondern Priester, die in einer monastisch geprägten Gemeinschaft zusammenleben. Die Priester sollen ihre priesterlichen Dienste ausüben und gleichzeitig ein klösterliches Leben führen können. Die Augustiner-Chorherren richten sich nicht wie viele Mönche von der Welt zurück, sondern sehen ihre Aufgabe im Dienst an den Menschen ausserhalb der Klöster.

Die einzelnen Chorherrenstifte sind selbständig organisiert und Wählen ihren Vorsitzenden, den Propst. Die Pröpste verschiedener Stifte schliessen sich jeweils zusammen, um ihre Interessen gegenüber anderen zu vertreten.

Chorherren vom Grossen Sankt-Bernhard
Père Abbé Jean-Michel Girard
Maison du Grand-St-Bernard
18 rue de l’Hôtel-de-Ville
1920 Martigny
jmgirard@mycable.ch

Chorherren des Heiligen Mauritius
Abbé Jean Scarcella
Abbaye territoriale de Saint-Maurice d’Agaune
1890 St-Maurice
jean.scarcella@stmaurice.ch

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