Nicolas Blancho

andere Namen: Abu Ammar AbdUllah oder AbdAllah

Nicolas Blancho wurde 1983 in Biel geboren. Dort wuchs er in einer liberalen und konfessionslosen Familie auf. Nicolas Blancho besuchte die Sekundarschule und begann eine Druckerlehre. Diese brach er ab, nachdem er mit 16 Jahren zum Islam konvertierte. Er holte das Gymnasium nach und begann 2007 mit einem Studium der Islamwissenschaften und Jura an der Universität Bern.

2004 gründete Nicolas Blancho eine Lebensmittel-Import-Firma namens «Alquds Food GmbH», die hauptsächlich aus Tunesien importierte. Sie wurde 2007 aufgelöst, nachdem Nicolas Blancho 2006 zusammen mit abdul Hamid Al-Fayek eine neue Firma «A & B Tradex GmbH» gegründet hatte. Diese wurde 2013 ebenfalls wieder aufgelöst.

Seit 2003 setzt sich Nicolas Blancho für die Einführung der Scharia in der Schweiz ein und organisierte 2006 eine nationale Demonstration gegen die Mohammed-Karikaturen einer dänischen Tageszeitung.

Vor der Abstimmung über das Minarettverbot 2009 wurde der Islamische Zentralrat Schweiz (IZR) gegründet und seit Januar 2010 ist Nicolas Blancho dessen Präsident.

Nicolas Blancho vertritt einen sunnitischen Islam nach einem wahabitisch saudischem Vorbild. Dabei lehnt er eine zeitgemässe Interpretation der heiligen Schriften des Islam ab.

Nicolas Blancho soll finanzielle Unterstützung aus Katar erhalten.

Urteil wegen dschihadistischer Propaganda

2015 veröffentlichte Nicolas Blancho mit Qaasim Illi einen Syrien-Film der laut Bundesanwaltschaft «popagandistisch» war. Deswegen wurde gegen die beiden 2016 ein Ermittlungsverfahren wegen dschihadistischer Propaganda und eines möglichen Verstosses gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen al-Qaida und Islamischer Staat (IS) sowie verwandter Organisationen eingeleitet. 2020 wurden Nicolas Blancho und Qaasim Illi vom Bundesstrafgericht in Bellinzona verurteilt. Qaasim Illi erhielt eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten und Nicolas Blancho eine Geldstrafe von 270 Tagessätzen. Die Strafe von Blancho war geringer ausgefallen, da er lediglich die Propagandafilme im Internet beworben hatte. 2022 wurden die Schuldsprüche vor dem Berufungsgericht des Bundesstrafgerichts bestätigt.


Keine Schusswaffe

2015 reichte Nicolas Blancho ein Gesuch ein für das Tragen einer Schusswaffe. Dies wurde ihm verwehrt und das Urteil 2018 vom Bundesgericht in Lausanne bestätigt. Begründung war, dass Dritte mit einer Waffe gefährdet werden könnten.


Mögliche Verbindung zur al-Qaida

Nicolas Blancho soll in Verbindung mit Abdulrahman al-Nuaimi und Ali Abdullah al-Suwaidi aus Katar stehen, die mit der al-Qaida vernetzt sein sollen.

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