Armin Schmid

Armin Schmid gibt an, eine Lehre zum Werkzeugmacher absolviert zu haben. Anschliessend habe er Elektro-Ingenieur studiert und sei dann im Marketing tätig gewesen. Die ersten 20 Jahre seines Berufslebens habe er in leitender Marketing-Position bei Telekom gearbeitet. Den zweiten Teil seines Berufslebens verbrachte er mit der Gründung verschiedener Firmen. Er erwähnt zudem eine Tätigkeit bei Siemens.

Anschliessend an eine Phase der «temporären» Pensionierung habe er 2020 begonnen, sich mit Rechtsfragen im Rahmen der Covid-19 Pandemie auseinanderzusetzen. Er wolle die Arbeit in den selbst gegründeten Firmen wieder aufnehmen.

Armin Schmid berichtet von seinen drei Kindern, zu denen er trotz Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Covid-19 Impfung und anderen Themen ein gutes Verhältnis habe.

Schmid betreibt einen Telegram Kanal mit dem Namen «RECHTSWISSEN» (knapp 12.000 Abonnenten), den er im Dezember 2020 erstellt hat. Dort teilt er Videos von eigenen Vorträgen, in denen er Möglichkeiten erläutert, wie man Pandemiemassnahmen umgehen kann.

Zudem lädt er PDF- und Word-Dokumente hoch, in denen er seine Auffassung verschiedener Gesetze und Verordnungen erklärt und Ratschläge erteilt, wie man sich seiner Ansicht nach rechtskonform verhalten kann. Er lädt zum Beispiel Vorlagen hoch, die man verwenden kann, wenn man wegen einer Verletzung der Zertifikatspflicht belangt wird oder eine Strafanzeige erhält.

Seit Dezember 2020 hält Schmid regelmässig Vorträge mit den Titeln «Rechtswissen» oder «Verbaler Selbstverteidigungskurs». Diese finden teilweise live mit Publikum statt, wie zum Beispiel im Haus Ziel in Altstätten im Rahmen eines Treffens der Graswurzle Lokalgruppe Heiden. Andere Vorträge sind im Stil eines Interviews gestaltet, beispielsweise auf dem Kanal «Web TV Züri», der verschwörungsideologische Inhalte, insbesondere zur Covid-19 Pandemie, teilt.

Auf seinem Telegram Kanal findet sich darüber hinaus ein Werbeflyer – von Schmid beschrieben als «Faktenblatt» – für ein Produkt eines seiner Unternehmen. Es handelt sich um eine Lutschpastille mit dem Namen «Qmix19», die bei der Einnahme auf der Zunge Chlordioxid erzeugen soll.

Schmids Weltbild ist durch ein grundsätzliches Misstrauen in etablierte Strukturen wie Justiz, Polizei, und das Gesundheitssystem gekennzeichnet. Er äussert sich wissenschaftskritisch und anti-intellektuell.

Zentral für Schmids Inhalte ist die Kritik an Coronamassnahmen. Diese begründet er mit Statistiken, die vermeintlich zeigen, dass es keine Übersterblichkeit gebe oder mit der Aufklärung darüber, dass jegliche Bestimmungen während der Pandemie rechtswidrig seien.

Er zweifelt die Existenz von Viren und übertragbaren Krankheiten an. Er vermutet, dass circa zwei Drittel aller gegen Covid-19 geimpften Personen mit Kochsalzlösung «geimpft» worden seien, weil es sonst viel mehr Impf-Tote geben würde.

Schmid rät seinen Zuschauern vom Konsum von «Mainstream-Medien» ab und bezeichnet Alain Berset als «Massenmörder». Er wäre nicht traurig, würde dieser erschossen werden.

Er bemängelt, dass nur Ärztinnen und Ärzte Krankheiten diagnostizieren dürfen und ruft seine Zuschauerschaft dazu auf, sich um Gesundheitsfragen und Rechtsfragen vorrangig selbst zu kümmern.

Eine besondere Überzeugung Schmids lässt sich hinsichtlich seines Bilds von Polizei, Justiz und Politik erkennen. Er bespricht das demokratische Grundprinzip des Volks als Souverän und schliesst daraus, dass der Einzelne über Polizei, Justiz und Politik steht. Er vergleicht Polizisten mit Reinigungskräften und Postboten.

Zusätzlich schliesst sich Schmid dem Mensch-Person Narrativ an, nach dem der Schweizer Staat nicht legal exisitiere.

Schmid präsentiert sich als erfahrener, jedoch bodenständiger Unternehmer, der der «Wahrheit» auf den Grund gekommen sei. Er erklärt, dass jeder und jede in der Lage sei, geltendes Recht zu verstehen.

Seine Strategie, seine Zuschauerschaft für sich zu gewinnen, scheint in seiner betonten Bodenständigkeit und seiner Abneigung gegen Intellektuelle zu bestehen. Er versucht mit dem Publikum eine gemeinsame Basis zu schaffen, indem er die Anwesenden beispielweise für ihre Tatkräftigkeit und «Einfachheit» lobt. Zusätzlich schlägt er hier die Brücke zu patriotischem Gedankengut: Pragmatismus bedeute für ihn, Schweizerisch zu sein. Dieser Pragmatismus schlägt sich auch in Schmids Sprache nieder: Er wiederholt einfache Sätze in variierender Lautstärke, besonders Botschaften, die die Zuschauerschaft auf die Simplizität der Botschaften aufmerksam machen sollen. Beispielsweise: «Das steht da!». Sein Sprachstil weist mitunter vulgäre Elemente auf, wenn er eine Task Force «Task Fürze» nennt oder mehrmals «Heb die Fresse» sagt.

Schmids Rechtsberatungen für den Umgang mit der Justiz bei Verstössen gegen insbesondere Covid-19 Verordnungen sind kritisch zu betrachten. Nebst der Tatsache, dass seine Interpretation der Inhalte von Gesetzesbüchern subjektiv ist, rät er seinen Zuschauern aktiv dazu, Bussen nicht zu bezahlen und eine Strafanzeige in Kauf zu nehmen.

Bedenklich sind zudem die Lutschpastillen, die Schmid vertreibt. Chlordioxid (CIO2), das auf der Zunge bei der Einnahme der Pastille entsteht, ist ein ätzender Stoff, der als Desinfektionsmittel und als Bleichmittel für Textilien eingesetzt wird. Swissmedic warnt ausdrücklich vor der Einnahme von Produkten wie dem von Schmid, da es zu erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen führen kann. Neben Durchfall, Erbrechen und Übelkeit kann die Einnahme des Stoffs zu Nierenversagen, Blutdruckabfall und Darmschädigungen führen.

Swissmedic hat für ähnliche Produkte ein Vertriebs- und Verkaufsverbot verhängt.

Schmid sieht davon ab, über mögliche Risiken der Einnahme der Pastille zu informieren und wirbt stattdessen mit dem Produkt als Schutz vor Entzündungen, Viren und vielem mehr. Besonders brisant sind die auf dem Flyer als «Erfahrungen von Anwendern» deklarierten Inhalte, bei denen die Heilung von Krebs, Hepatitis und anderen Krankheiten durch die Lutschpastille behauptet wird. Die Pastille «reinige» die Organe und habe eine hohe Schutz- und Heilungswirkung zu verzeichnen. Schmid verkauft 60 Pastillen zu einem Preis von 99 CHF und schlägt die Einnahme von drei bis sechs Tabletten pro Tag vor.

Kontrovers ist der Vorfall im Restaurant Älpli in Gommiswald SG, in den Schmid verwickelt war. Dort trafen sich im März 2021 circa 90 Personen ohne die zu dem Zeitpunkt gegebenen Corona-Schutzmassnahmen einzuhalten. Um die maximal erlaubte Anzahl an Personen zu diesem Zeitpunkt zu umgehen, tarnten sich die Beteiligten als Glaubensgemeinschaften. Die Polizei räumte die Veranstaltung und erteilte circa 30 Strafbefehle. Im Oktober wurde der Mitorganisator, bei dem es sich wahrscheinlich um Schmid handelt, zu einer Geldstrafe von CHF 3000 verurteilt. Schmid hielt an dem besagten Abend einen Vortrag über «Rechtswissen», wie er selber sagt. Anfang Januar 2023 fand ein  weiterer Prozess am Kreisgericht See-Gaster in Jona gegen den Organisator des Abends, die Wirtin des Älpli und gegen Armin Schmid statt. Dieser muss Verfahrenskosten von knapp 4000 Franken tragen, weniger als die Wirtin und der Organisator. Grund dafür seien Schulden Schmids, die sich laut eigener Aussage im sechsstelligen Bereich befänden. Auch einbehalten wurden die Einnahmen in Höhe von 785 Franken, die Schmid an dem Abend in Gommiswald machte. Schmid verzichtete während des Verfahrens auf einen Rechtsbeistand und veröffentlichte in seiner Telegramgruppe «RECHTSWISSEN» sein Plädoyer.

https://www.swissmedic.ch/swissmedic/de/home/news/coronavirus-covid-19/chlordioxid-loesungen-erhebliches-gesundheitsrisiko.html

https://www.fm1today.ch/ostschweiz/stgallen/bundesgericht-aelpli-massnahmenkritiker-sind-keine-glaubensgemeinschaft-144080443

https://www.youtube.com/watch?v=Ykv8k3ZWTVI

https://www.youtube.com/watch?v=ivSR7NgYtn0

https://www.youtube.com/watch?v=jzv4tXfdKKA

https://www.suedostschweiz.ch/ereignisse/schlappe-vor-kreisgericht-beschuldigte-zeigen-sich-nach-aelpli-gerichtsfall-unbeirrt

https://www.20min.ch/story/coronaparty-im-aelpli-verantwortliche-schuldig-gesprochen-715566479579

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